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Volle EU-Energiemarkt-Öffnung im Juli 2007
Einigung im Ministerrat
Die EU-Energieminister haben sich darauf verständigt, die Elektrizitäts- und
Erdgasmärkte spätestens am 1. Juli 2004 für gewerbliche Kunden und am 1. Juli 2007 für
Haushalte der Konkurrenz zu öffnen. Der Fahrplan ist gegenüber dem ursprünglichen
Vorschlag langsamer, aber er wird von Frankreich mitgetragen.
Während die Elektrizitätsmarkt-Liberalisierung in der Schweiz mit der
Volksabstimmung vom September
einen Rückschlag erlitten hat, geht sie in der EU weiter: Hier sollen
die Strom-und Erdgasmärkte laut einem
Kompromiss, den die Energieminister am Montag bei einem Ratstreffen in
Brüssel geschmiedet haben,
spätestens am 1. Juli 2007 vollständig der Konkurrenz geöffnet
werden. Ab diesem Datum sollen auch
Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können. Bereits
spätestens ab dem 1. Juli 2004 soll dies
für alle Unternehmen, auch für das Gewerbe, gelten. Derzeit ist die
freie Wahl in der EU nur für
Grosskunden zwingend vorgeschrieben, auch wenn zahlreiche
Mitgliedstaaten weiter gegangen sind.
Konzessionen an Paris und Berlin
Der vereinbarte Fahrplan ist deutlich weniger ehrgeizig als der
ursprüngliche, im März 2001 vorgelegt
Kommissionsvorschlag, der die Liberalisierung für die Haushalte ab
2005 und für gewerbliche Kunden ab
2003 (Strom) bzw. 2004 (Gas) vorgesehen hatte. Am EU-Gipfel von
Barcelona vom März 2002 hatten
sich die Mitgliedstaaten aber lediglich auf das Jahr 2004 für
Gewerbekunden einigen können und das
Datum für die Vollliberalisierung offen lassen müssen, obwohl eine
Mehrheit der Mitgliedstaaten eine
rasche Vollliberalisierung befürwortet hätte. Die Verschiebung der
vollständigen Öffnung auf 2007 ist -
ebenso wie ein verstärkter Schutz des "Service public" - nun
der Preis dafür, dass die Einigung auch
vom liberalisierungsskeptischen Frankreich mitgetragen wird. Sie sei
sehr glücklich, kommentierte die
französische Industrieministerin Fontaine vor Journalisten. Es werde
eine "schrittweise und kontrollierte"
Liberalisierung erreicht.
Zur Zufriedenheit der Französin hatte ein Zugeständnis beitragen, das
auch der deutsche
Wirtschaftsminister Clement warm begrüsste. Es betrifft die
gesellschaftsrechtliche Trennung ("legal
unbundling") von Verteilbetrieben, die zu einem vertikal
integrierten Unternehmen (Produktion,
Übertragung und/oder Verteilung unter einem Dach) gehören. Laut dem
Kompromisstext müssen
derartige Verteilbetriebe im Prinzip spätestens bis am 1. Juli 2007
rechtlich von den übrigen
Tätigkeitsbereichen getrennt werden. Doch in einem vor dem 1. Januar
2006 vorzulegenden
Liberalisierungsbericht wird die EU-Kommission auf Antrag eines
Mitgliedstaates insbesondere auch
prüfen, ob dieser Staat das Ziel der Entflechtung, die Sicherstellung
eines diskriminierungsfreien Zugangs
zu den Verteilnetzen zu transparenten Bedingungen, durch andere
Methoden erreicht habe und deshalb
eine Ausnahme gerechtfertigt sei. Eine solche Ausnahme müsste vom
Ministerrat und vom Europäischen
Parlament (EP) genehmigt werden. Damit kann Deutschland zu beweisen
versuchen, dass der
Netzzugang durch die bestehende "Verbändevereinbarung"
erreicht wird und keiner rechtlichen
Entflechtung bedarf. Ausserdem dürfen die Mitgliedstaaten integrierte
Betriebe, die - wie beispielsweise
deutsche Stadtwerke - weniger als 100 000 Kunden bedienen, von der
rechtlichen Entflechtung befreien.
Eine eigentumsmässige Entflechtung der integrierten Betriebe ist
ohnehin nicht vorgeschrieben; eine
Trennung der Buchhaltung bleibt in jedem Fall zwingend. Bereits früher
und ausnahmslos entflochten
werden sollen im Übrigen die Übertragungsnetzbetreiber.
Zustimmung des Parlamentes nötig
Das Datum der Vollliberalisierung und die - vor allem von Deutschland
und Frankreich bekämpfte -
Entflechtung gehörten zu den letzten grossen Hürden. Eine gewisse
Rückversicherung erhält Frankreich
zudem dadurch, dass der erwähnte Kommissionsbericht auch andere
Erfahrungen der
Energieliberalisierung aufnehmen und gegebenenfalls - etwa bei schweren
liberalisierungsbedingten
Versorgungsproblemen - die nötigen Änderungen vorschlagen soll.
Ebenfalls Teil der Einigung vom
Montag war ein Verordnungsvorschlag über die Netzzugangs-Bedingungen
für den
grenzüberschreitenden Stromhandel. Das ganze Paket muss noch vom EP in
zweiter Lesung gebilligt
werden, das sich in erster Lesung für den von der Kommission
vorgeschlagenen rascheren Fahrplan
ausgesprochen hatte. Die EU-Energiekommissarin de Palacio, die sich
trotz den Zugeständnissen vom
Kompromiss befriedigt zeigte, drückte die Hoffnung aus, dass das EP
die Einigung der Minister
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