Einigung auf Energiemarktöffnung

 

Volle EU-Energiemarkt-Öffnung im Juli 2007
Einigung im Ministerrat

   
Die EU-Energieminister haben sich darauf verständigt, die Elektrizitäts- und Erdgasmärkte spätestens am 1. Juli 2004 für gewerbliche Kunden und am 1. Juli 2007 für Haushalte der Konkurrenz zu öffnen. Der Fahrplan ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag langsamer, aber er wird von Frankreich mitgetragen.
   

    Während die Elektrizitätsmarkt-Liberalisierung in der Schweiz mit der Volksabstimmung vom September
    einen Rückschlag erlitten hat, geht sie in der EU weiter: Hier sollen die Strom-und Erdgasmärkte laut einem
    Kompromiss, den die Energieminister am Montag bei einem Ratstreffen in Brüssel geschmiedet haben,
    spätestens am 1. Juli 2007 vollständig der Konkurrenz geöffnet werden. Ab diesem Datum sollen auch
    Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können. Bereits spätestens ab dem 1. Juli 2004 soll dies
    für alle Unternehmen, auch für das Gewerbe, gelten. Derzeit ist die freie Wahl in der EU nur für
    Grosskunden zwingend vorgeschrieben, auch wenn zahlreiche Mitgliedstaaten weiter gegangen sind.
   
    Konzessionen an Paris und Berlin
   
    Der vereinbarte Fahrplan ist deutlich weniger ehrgeizig als der ursprüngliche, im März 2001 vorgelegt
    Kommissionsvorschlag, der die Liberalisierung für die Haushalte ab 2005 und für gewerbliche Kunden ab
    2003 (Strom) bzw. 2004 (Gas) vorgesehen hatte. Am EU-Gipfel von Barcelona vom März 2002 hatten
    sich die Mitgliedstaaten aber lediglich auf das Jahr 2004 für Gewerbekunden einigen können und das
    Datum für die Vollliberalisierung offen lassen müssen, obwohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten eine
    rasche Vollliberalisierung befürwortet hätte. Die Verschiebung der vollständigen Öffnung auf 2007 ist -
    ebenso wie ein verstärkter Schutz des "Service public" - nun der Preis dafür, dass die Einigung auch
    vom liberalisierungsskeptischen Frankreich mitgetragen wird. Sie sei sehr glücklich, kommentierte die
    französische Industrieministerin Fontaine vor Journalisten. Es werde eine "schrittweise und kontrollierte"
    Liberalisierung erreicht.
   
    Zur Zufriedenheit der Französin hatte ein Zugeständnis beitragen, das auch der deutsche
    Wirtschaftsminister Clement warm begrüsste. Es betrifft die gesellschaftsrechtliche Trennung ("legal
    unbundling") von Verteilbetrieben, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen (Produktion,
    Übertragung und/oder Verteilung unter einem Dach) gehören. Laut dem Kompromisstext müssen
    derartige Verteilbetriebe im Prinzip spätestens bis am 1. Juli 2007 rechtlich von den übrigen
    Tätigkeitsbereichen getrennt werden. Doch in einem vor dem 1. Januar 2006 vorzulegenden
    Liberalisierungsbericht wird die EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaates insbesondere auch
    prüfen, ob dieser Staat das Ziel der Entflechtung, die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs
    zu den Verteilnetzen zu transparenten Bedingungen, durch andere Methoden erreicht habe und deshalb
    eine Ausnahme gerechtfertigt sei. Eine solche Ausnahme müsste vom Ministerrat und vom Europäischen
    Parlament (EP) genehmigt werden. Damit kann Deutschland zu beweisen versuchen, dass der
    Netzzugang durch die bestehende "Verbändevereinbarung" erreicht wird und keiner rechtlichen
    Entflechtung bedarf. Ausserdem dürfen die Mitgliedstaaten integrierte Betriebe, die - wie beispielsweise
    deutsche Stadtwerke - weniger als 100 000 Kunden bedienen, von der rechtlichen Entflechtung befreien.
    Eine eigentumsmässige Entflechtung der integrierten Betriebe ist ohnehin nicht vorgeschrieben; eine
    Trennung der Buchhaltung bleibt in jedem Fall zwingend. Bereits früher und ausnahmslos entflochten
    werden sollen im Übrigen die Übertragungsnetzbetreiber.
   
    Zustimmung des Parlamentes nötig
   
    Das Datum der Vollliberalisierung und die - vor allem von Deutschland und Frankreich bekämpfte -
    Entflechtung gehörten zu den letzten grossen Hürden. Eine gewisse Rückversicherung erhält Frankreich
    zudem dadurch, dass der erwähnte Kommissionsbericht auch andere Erfahrungen der
    Energieliberalisierung aufnehmen und gegebenenfalls - etwa bei schweren liberalisierungsbedingten
    Versorgungsproblemen - die nötigen Änderungen vorschlagen soll. Ebenfalls Teil der Einigung vom
    Montag war ein Verordnungsvorschlag über die Netzzugangs-Bedingungen für den
    grenzüberschreitenden Stromhandel. Das ganze Paket muss noch vom EP in zweiter Lesung gebilligt
    werden, das sich in erster Lesung für den von der Kommission vorgeschlagenen rascheren Fahrplan
    ausgesprochen hatte. Die EU-Energiekommissarin de Palacio, die sich trotz den Zugeständnissen vom
    Kompromiss befriedigt zeigte, drückte die Hoffnung aus, dass das EP die Einigung der Minister



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