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Kein Anspruch mehr für weitere Anlagen
Laut Ökostromgesetz sind die Ökobilanzgruppenverantwortlichen verpflichtet, elektrische
Energie aus Photovoltaik bis zu einem österreichweiten Gesamtausmaß von 15 MW
abzunehmen. "Die drei Ökobilanzgruppenverantwortlichen haben die E-Control nun
darüber informiert, dass diese Grenze von 15 MW bereits am 14. Jänner überschritten
worden ist. Dieser Wert beinhaltet aber nicht nur die bereits in Betrieb stehenden
Photovoltaikanlagen, sondern auch die geplanten. Bereits in Betrieb sind nämlich erst
Anlagen mit einer Gesamtkapazität von vier bis fünf MW. Für die weiteren zehn bis elf
MW wurden vor allem in Vorarlberg und Salzburg in den letzten Monaten über 1.000 Anträge
gestellt. Damit wollten sich diese Bundesländer für ihre Anlagenbetreiber einen
maximalen Anteil an dem Kontingent sichern.", so der Geschäftsführer der
Energie-Control GmbH, DI Walter Boltz.
Alleine am 14. Jänner sind laut Angaben der Ökobilanzgruppenverantwortlichen Ansuchen
über mehrere MW eingelangt. Derzeit werden die Meldungen von der E-Control auf ihre
Richtigkeit hin überprüft. "Wenn die Zahlen wirklich stimmen, dann bedeutet das,
dass laut Ökostromgesetz für weitere Photovoltaikanlagen kein Anspruch mehr auf Abnahme
zu den vom BMWA verordneten Einspeisevergütungen durch die
Ökobilanzgruppenverantwortlichen besteht.", erläutert Walter Boltz die
Konsequenzen.
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