Steigerungsraten bei Photovoltaik

 

Welcher Wirtschaftszweig würde sich nicht glücklich schätzen, wenn er mit
einem 1- oder gar einem 5-prozentigem jährlichen Wachstum rechnen könnte?
Die Photovoltaik (PV) kann sogar mit noch höheren Zuwachsraten aufwarten.
Bei Installateuren, Händlern und Herstellern herrscht deshalb
verständlicherweise wirtschaftliche Zufriedenheit. Doch Zufriedenheit ist
natürlich immer auch eine Frage der Erwartungen und der Ansprüche.

Lassen Sie uns deshalb heute einmal die Zuwachsraten am gemeinsamen Ziel
messen. Unser Ziel ist bekannt. Wir wollen die vollständige Energiewende,
den vollständigen, 100% Ersatz der konventionellen Energien durch die
erneuerbaren Energien. Die PV soll im Endausbau - spätestens bis zum Jahr
2050 einen Anteil von weit über 20% an der Stromerzeugung zu
konkurrenzfähigen Preisen abdecken, wie dies die LTI-Studie für die
Europäische Kommission aus dem Jahr 1998 angibt. Die Frage lautet: Kann
dieses Ziel bei dem gegenwärtigen Wachstum überhaupt erreicht werden?

Skeptiker könnten hier leicht mit der Gegenfrage kommen, warum wir denn
überhaupt mit aller Gewalt eine Technik vorantreiben wollen, deren
Stromgestehungskosten etwa zehn mal so hoch sind wie die der so
außerordentlich erfolgreichen Windenergie. Diese Frage ist nur vernünftig zu
beantworten, wenn wir die zukünftige Entwicklung der Energieversorgung in
unsere Überlegungen einbeziehen; wenn wir zum Beispiel bedenken, dass zwar
zur Zeit die Windenergie ein beeindruckendes Ausbautempo vorlegt, dass aber
eine Erschöpfung der geeigneten Aufstellungsflächen zu erwarten ist, bevor
das endgültige Ziel 100% Erneuerbare Energien erreicht ist. Die PV hat
bekanntlich im Vergleich aller Erneuerbaren Energien das höchste
Energiebereitstellungspotential; auf sie kann deshalb nicht verzichtet
werden. Glücklicherweise hat die PV auch das höchste Preissenkungspotential.
Außerdem haben PV-Anlagen den immensen Vorteil, dass sie im Aufbau extrem
einfach sind und nahezu verschleißfrei arbeiten, woraus sich geringer
Wartungsaufwand und hohe Lebensdauer ergeben. Schließlich haben PV-Anlagen
den Vorteil, dass sie - solange sie in Verbindung mit Bauwerken errichtet
werden - keinen Flächen- bzw. Landschaftsverbrauch verursachen. Hinzu kommt
die Tatsache, dass PV-Anlagen, wenn sie erst einmal im Preiswettbewerb der
Erneuerbaren Energien untereinander bestehen können, für den Aufbau einer
netzfernen umweltfreundlichen Stromversorgung in Entwicklungsländern
besonders geeignet sind und dort dann ein ganz besonders hohes
CO2-Vermeidungspotential entfalten können. All die hier genannten Vorteile
haben dazu geführt, dass die PV trotz des augenblicklich hohen
Herstellungspreises und der geringen Produktionskapazitäten als eine der
zukünftigen Säulen der Energiewirtschaft unentbehrlich ist und politisch von
der gegenwärtigen Bundesregierung ausdrücklich gewollt wird.

Kommen wir auf die Ausgangsfrage zurück: Bis wann kann die PV den für sie vorgesehenen Platz einnehmen?


Vergleichen wir die Entfernung bis zum Ziel mit dem bisher zurückgelegten
Weg, so finden wir uns etwa in der Lage eines Reisenden, der eine
Weltausstellung in Petersburg besuchen möchte und der am Morgen des ersten
Reisetages erfolgreich die Strecke von seinem Schlafzimmer bis zur
Bushaltestelle an der nächsten Straßenecke in Aachen zurückgelegt hat. Die
Tatsache, dass er dort fünf Minuten früher angekommen ist als geplant,
beweist nicht, dass sein bisheriges Reisetempo ausreichend ist. Insbesondere
wäre es Unfug, wenn unser Russlandfahrer - stolz auf das bisher Erreichte -
in seinem flotten Fußgängertempo etwa mit sechs Kilometer pro Stunde
wohlgemut nach Osten weitermarschieren würde, anstatt sich in den D-Zug nach
Petersburg zu setzen. Er würde für die geplante Strecke nicht zwei ganze
Tage sondern eher zwei ganze Monate benötigen und käme zur Weltausstellung
zu spät.

So simpel das Beispiel ist, es zeigt doch das Wesentliche.

1. Es gibt ein Ziel, das erreicht werden muss.
2. Die Zeit, in der dieses Ziel erreicht werden muss, ist beschränkt.

Daraus folgt:

3. Das Tempo und das gewählte "Verkehrsmittel" müssen sich nach der
zurückzulegenden Strecke und der zur Verfügung stehenden Zeit richten.


Der Vergleich zwischen Fußgänger- und D-Zug-Tempo ist nicht übertrieben.
Welchen Aufholbedarf die Photovoltaik gegenüber den anderen Techniken zur
Nutzung der Erneuerbaren Energien noch hat, zeigt ein anschaulicher
Vergleich mit der Windenergie:
Alle im Jahr 2001 neu errichteten PV-Anlagen erzeugen nur so viel Strom wie
etwa 10 große Windräder der 3 MW-Klasse an einem guten Standort. Die gesamte
PV der gesamten Bundesrepublik würde somit bei Fortsetzung des jetzigen
Ausbautempos bis zum Jahr 2050 gerade mal einen Beitrag erbringen, wie 500
große Windräder; und das reicht ja nun ganz offensichtlich nicht aus.

Wenn wir eine Steigerung des Ausbautempos für die PV von fünf Prozent
jährlich annehmen (z.B. im Jahr 2003 Neubauten von 100 MW, im Jahr 2004
Neubauten von 105 MW und im Jahr 2005 Neubauten von 110,3 MW und so weiter,
gleichmäßig jedes Jahr 5 % mehr - eine beharrliche Steigerung über 48 Jahre
hinweg, unabhängig von jeder wirtschaftlichen Rezession), dann würde das
Ergebnis natürlich besser sein, aber wir lägen dann immer noch lächerlich
weit vom Ziel entfernt. Die gesamte PV der Bundesrepublik würde dann
jährlich so viel Strom erzeugen wie etwa 2000 große Windräder.

Erst bei einer jährlichen Steigerung des Ausbautempos auf jährlich 10
Prozent kämen wir auf ein Ergebnis, das in der Stromerzeugungsstatistik der
Bundesrepublik von Belang wäre. Die PV-Anlagen Deutschlands würden dann in
48 Jahren etwa den tausendfachen Wert der augenblicklichen
Solarstromproduktion liefern.

Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen jährlicher Steigerung
der Anlagen-Installation und der damit erreichten Erhöhung der
Solarstrom-Produktion nach 48 Jahren (bei unbeschränkter Lebensdauer der
Anlagen).

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Jährliche Steigerung Anlagen-Installation 0% 5% 10% 15% 20%
Vervielfachung der Solarstrom-Produktion 48 197 1056 6274 37912
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Erst bei Steigerungsraten weit über 10% hätten wir somit Aussichten, das
Ziel zu erreichen.

Wir müssen uns deshalb den Vorwurf völliger Realitätsferne gefallen lassen,
wenn wir glauben, die Photovoltaik könnte mit dem gleichen Ausbautempo wie
bisher - mit 48,1 Cent/kWh und einer Kompensation für den absehbaren Wegfall
des 100.000 Dächerprogramm - einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz
leisten.

Wenn wir uns mit dem jetzigen Ausbautempo zufrieden geben würden, könnte uns
jeder Gegner die Bedeutungslosigkeit der PV mit einer einfachen
Überschlagsrechnung nachweisen. Diese Technik würde dann nichts als eine
nette Spielerei bleiben, und die Forderung nach der Einstellung jeglicher
PV-Förderung würde auf dem Fuße folgen.

Glücklicherweise gibt es aber - um im Bild des Petersburg-Reisenden zu
bleiben - auch für die PV ein anderes Verkehrsmittel, mit dem das Ziel
rechtzeitig erreicht werden kann, nämlich die kostendeckende Vergütung (KV).

Was für die anderen Erneuerbaren Energien selbstverständlich ist, und was
für die PV in § 8 Absatz 2 des EEG für die Zeit nach dem Wegfall des 100.000
Dächerprogramms bereits vom Gesetzgeber zugesagt wurde, muss dazu
Wirklichkeit werden.

"Die Verpflichtung zur Vergütung nach Absatz 1 (Anmerkung
des SFV: Das ist die bekannte Mindestvergütung) entfällt
für Fotovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember des
Jahres in Betrieb genommen werden, das auf das Jahr
folgt, in dem Fotovoltaikanlagen, die nach diesem Gesetz
vergütet werden, eine installierte Leistung von insgesamt
350 Megawatt erreichen (Anmerkung des SFV: Dann ist
das Ende des 100.000 Dächerprogramms erreicht). Vor
Entfallen der Vergütungsverpflichtung nach Absatz 1 trifft
der Deutsche Bundestag im Rahmen dieses Gesetzes
eine Anschlussvergütungsregelung, die eine wirtschaftliche
Betriebsführung unter Berücksichtigung der inzwischen
schon erreichten Kostendegression in der Anlagentechnik
sicherstellt."


Die Forderung nach einer Solarstromvergütung, mit der bankübliche Renditen
erwirtschaftet werden können, erweist sich wieder einmal als unverzichtbar
für die Durchsetzung der Energiewende.





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