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Die Ratifizierung von 50 Ländern setzt sie in Kraft
Johannesburg/Wien - Anlässlich des UNO-Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung in
Johannesburg hat Österreich vier internationale Umweltabkommen ratifiziert. Es handelt
sich um das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit, die Rotterdamer Konvention
über den Chemikalienhandel sowie die Stockholmer Konvention über langlebige Umweltgifte.
Zusätzlich wurde ein Protokoll ratifiziert, das Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in
Europa durch diese gefährlichen Substanzen enthält.
Alle Ratifizierungsurkunden wurden am Dienstag bei den Vereinten Nationen in New York
hinterlegt, hieß es am Freitag in einer Aussendung der Umweltministeriums. Alle drei
Abkommen benötigen die Ratifizierungen von 50 Ländern, um in Kraft zu treten.
Cartagena-Protokoll
Das Cartagena-Protokoll gibt Standards vor für die globale biologische Sicherheit im
Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Es geht auf die UNO-Konvention
über die biologische Vielfalt zurück und sieht einen verstärkten Informationsaustausch
über Risiken von landwirtschaftlichen Massenwaren vor, die GVO enthalten. Das sind
beispielsweise Soja und Mais in Futtermitteln. Beim Export von GVO, die in die Umwelt
ausgebracht werden sollen wie etwa Saatgut oder Tieren ist ein umfangreiches
Genehmigungsverfahren durch das Importland vorgesehen.
Rotterdamer Konvention
Die Rotterdamer Konvention über den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien soll
verhindern, dass gefährliche chemische "Ladenhüter" von reichen
Industrieländern in die Dritte Welt geliefert werden. Ihr liegt das Prinzip zu Grunde,
dass Chemikalien, die im Ausfuhrland verboten oder streng beschränkt sind, nicht ohne
Zustimmung des Einfuhrlandes exportiert werden dürfen. Risiken, denen Bauern,
Arbeitnehmer und Konsumenten ausgesetzt sein können, werden damit auf völkerrechtlich
verbindlicher Basis deutlich verringert. Von der Rotterdam-Konvention sind 26 Pestizide
und fünf Industriechemikalien erfasst.
Stockholmer Konvention
Die Stockholmer Konvention unterwirft langlebige Umweltgifte weltweit drastischen
Einschränkungen. Sie reduziert die Produktion und die Verwendung von zwölf
"persistenten organischen Schadstoffen" (englisch abgekürzt: POP) deutlich.
Langfristiges Ziel ist es, ein weltweites Verbot dieser gefährlichsten Chemikalien zu
erreichen. Für zehn Chemikalien, die hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt
werden, sieht das Abkommen umfangreiche Einschränkungen bei Produktion und Verwendung
vor. Für zwei weitere Verbindungsgruppen, die vor allem im Betrieb von Industrie- oder
Müllverbrennungsanlagen entstehen, enthält die Konvention verbindliche Vorgaben zur
weltweiten Einführung des letzten Standes der Technik.
POP-Protokoll
Außerdem hat Österreich in dieser Woche das POP-Protokoll zur europäischen Konvention
über grenzüberschreitende, weiträumige Luftverschmutzung hinterlegt. Es geht über die
Stockholmer Konvention bereits hinaus, indem es detailliertere Maßnahmen zum Schutz der
Luft in Europa vor langlebigen Umweltgiften vorgibt.
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